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Der Kreistag kann Ausschüsse bilden, die seine Beschlüsse vorbereiten und bestimmte Verwaltungsangelegenheiten überwachen (§ 41 Abs. 1 KrO). Außerdem gibt es bestimmte, gesetzlich vorgeschriebene Ausschüsse wie z. B. den Kreisausschuss oder den Rechnungsprüfungsausschuss. In der Wahlzeit des Kreistages von 2009 bis 2014 wurden folgende Ausschüsse gebildet:
* + Landrat = 15 Gremien: Ferner ist der Kreis Lippe an einer Vielzahl unterschiedlicher Gesellschaften, Institutionen, Vereine etc. beteilligt, in deren Gremien er Mitglieder bzw. stv.. Mitglieder entsendet. |
Informationen der Bundespartei:
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